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Energieausweis Bestand

Energieausweis ist seit 2009 für alle Wohngebäude Pflicht!

Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtete alle Mitgliedsstaaten zum Januar 2006 einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.

Bei Bau, Verkauf oder Vermietung muss dem Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt werden. Das heisst: zieht ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus aus, so muss man dem potentiellen Nachmieter einen Energieausweis vorlegen, so dass dieser eine Information über die Energieeffizienz des betreffenden Gebäudes erhält. Verkauft jemand sein Haus, so ist auch in diesem Fall dem Interessenten ein Ausweis über die Energieeffizienz des Hauses vorzulegen. Das gibt mehr Sicherheit für die bevorstehende Finanzplanung.

Ich erstelle Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude!

Ein professioneller Energieausweis beinhaltet:

  • Vorort - Begutachtung durch einen berechtigten Ausweisausstellers (z.B. Energieberater). Er nimmt alle relevanten Bauteil- und Heizungsdaten. Wichtig ist hierbei das Gebäudepläne, Energieverbräuche und Schornsteinfegerprotokoll vorhanden sind.
  • Der Energieausweis wird nun nach dem Energiebedarf des Gebäudes berechnet. Dies ist sinnvoll, weil hierbei das Nutzerverhalten des Bewohners nicht mit einbezogen wird, d.h. dass man eine wirkliche objektive Bewertung vom Gebäude bekommt.
  • Optional kann auch der mittlere dreijährige Energieverbrauch dem berechneten Energiebedarf gegenüber gestellt werden.
  • Zwei mögliche Modernisierungsvorschläge. Hier kann der Kunde kurz sehen welche sinnvollen Sanierungsmaßnahmen möglich wären. Genauere Daten bekommt der Kunde bei einer Energieberatung.

Ich erstelle Energieausweise nach dem oben genannten professionellen und einfachen Schema. Dieser Ausweis entspricht genau den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen der Energieeinsparverordnung 2009. Nutzen sie jetzt die Vorteile der Ausweisausstellung:

  • Sie möchten Vermieten oder Verkaufen und ihr Gebäude befindet sich in einem guten Zustand, dann zeigen sie dies auch mit der Unterstützung eines Ausweises.
  • Sie möchten sanieren, aber wissen nicht wie. Hierzu würde ich eine geförderte Energieberatung empfehlen. Falls das Gebäude ein Mietshaus ist, kann nach der Sanierung ein Energieausweis zur Vorlage beim Mieter erstellt werden.

Bei den Energieausweisen gibt es zwei verschiedene Berechnungs - Verfahren:

Bedarfsorientierter Ausweis: Hier wird das Gebäude komplett nach dem Energiebedarf ermittelt. Es werden Bauteile und Heizungstechnik bewertet. Die Berechnungen hierzu sind benutzerunabhängig. Der Vorteil eines solchen Ausweises ist, dass man hier eine völlig neutrale Bewertung bekommt. Gerade bei Vermietung oder Verkauf ist es sinnvoll einen unabhängigen Ausweis zu haben.

Verbrauchsorientierter Ausweis: Hier wird das Gebäude nach dem mittleren dreijährigen Energieverbrauch berechnet. Hier bekommt man nur Informationen über einen momentanen Energiebedarf. Das Nutzerverhalten nimmt einen sehr großen Einfluss auf den Energieverbrauch. Mieter oder Käufer können das Gebäude nicht objektiv betrachten. Vorteil des Ausweises ist, dass er preisgünstiger als der bedarfsorientierte Ausweis ist.

Vorsicht wird geboten bei Dumping - Energieausweisen!

Im Internet werden online - Energieausweise zu Dumpingpreisen angeboten. Dies funktioniert so: Sie tragen online einige wenige Hausdaten incl. Energieverbrauch in ein Formular ein. Nach einem gewissen Zeitraum bekommen sie einen verbrauchsorientierten Energieausweis. Sie bezahlen einen Betrag von 10,- bis 100,- EURO. Was haben sie davon? Sie haben einen schönen bunten Energieausweis, der ihnen sagt was sie ohnehin schon wissen, nämlich wieviel Energie sie pro m² Wohnfläche verbrauchen. Dafür zahlen sie Geld! Den Nutzen von diesen Dumping - Energieausweisen haben nur die Aussteller, jedoch nicht die Kunden.

Mein Tipp: Informieren sie sich bevor sie Daten ans Internet preisgeben. Sprechen sie erst mit einem gelisteten Ausweisaussteller (siehe dena Liste) und entscheiden dann wen sie den Auftrag geben.

Zu weiteren Fragen stehe ich ihnen gerne

 per email th.noll@ibe-noll.de oder telefonisch 0 66 58 / 91 80 51 zur Verfügung

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