Der Gesetzgeber hat die Energieeinsparverordnung (EnEV) erlassen. Das Ziel der EnEV ist es, den Energieverbrauch der Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) zu senken. Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- Erhöhung der Wärmedämmung der Gebäudehüllfläche
- Beschränkung des Primärenergiebedarfs des Gebäudes mit Einbeziehung der Haustechnik und der Prozesskette der Energiebereitstellung
- Seit 01. Januar 2009 muß das EEWärmeG mit einbezogen werden!
Ein Bauherr muss in Form eines “Energieausweises für Neubauten” beim Bauantrag nachweisen, dass er die EnEV erfüllen kann. Energieausweise werden in der Regel nur von nach Landesrecht berechtigter Person für Wärmeschutz (Nachweisberechtigter) aufgestellt.
Ich erstelle für sie die notwendigen Wärmeschutzberechnungen nach EnEV und DIN 18599 (Nichtwohngebäude). Ich kann ihnen behilflich sein bei der Optimierung des Wärmeschutzes und der Haustechnik. Beide Faktoren sind wichtig, um ein möglichst energiesparendes Gebäude zu erstellen.
Die KfW-Bank fördert energieoptimierte Wohn - Gebäude mit einem zinsgünstigen Kredit. Solche Gebäude nennt man KfW Effizienzhaus 55 oder 40. Gebäude, die gerade den geforderten Wärmeschutz erfüllen werden nicht gefördert. Mit einem KfW Effizienzhaus können dauerhaft die Energieverbräuche und somit auch die Energiekosten niedrig gehalten werden.
|